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Bauleitplanung

Allgemeine Informationen

Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sind aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) zu entwickeln. Planungsträger für beides ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger  ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan entscheidend. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der rechtskräftigen Bebauungsplan wirkt für den Bauherrn zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.


Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgebrachten und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

An wen muss ich mich wenden?

Für Informationen zur Bauleitplanung wenden Sie sich bitte direkt an den Ortsplaner der Gemeinde Ritterhude.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Hannah SchröterStandort anzeigen
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-712
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Lasse RosenowStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
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