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Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Allgemeine Informationen

In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

Ihr Personalausweis abläuft,

  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen 
    (Das Ausstellungsdatum sollte zwei Jahre nicht überschreiten)

    Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich!
    Im Einwohnermeldeamt durch ein Aufnahmesystem oder bei Fotodienstleister.

  • wenn vorhanden der aktuelle Personalausweis

  • letzte ausgestellte Personenstandsurkunde
    (Geburtsurkunde nur beim Familienstand "ledig". Bei allen anderen Familienständen wird die letzte Heiratsurkunde gefordert)

  • Bei Personen unter 16 Jahre ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich (siehe Formular). Ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein!
Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".

  • Gebühr:46,00 EUR
    Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr:27,60 EUR
    Antragsteller unter 24 Jahren
  • Gebühr:13,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr:30,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


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