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Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

Allgemeine Informationen

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.

Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, sowie nicht 500 Gramm wog, und/oder die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte. 

Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 31 PStV über die Fehlgeburt ausstellen.

Verfahrensablauf
  • Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
  • Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
  • Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
  • Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der  Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der  Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgt ist.

Voraussetzungen

Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei  der Mutter.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt oder
  • Der Mutterpass, wenn die Fehlgeburt in diesen eingetragen wurde und dadurch glaubhaft gemacht wurde
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
  • Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
  • gegebenenfalls:
    - Eheurkunde oder Meldebescheinigung zum Nachweis einer bestehenden Ehe der Eltern
    - schriftliche Zustimmung zur Eintragung als Vater, sofern die Eltern nicht verheiratet sind 
Welche Gebühren fallen an?

In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung beträgt in Niedersachsen 20 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer
  • i.d.R. 1 - 3 Tage
Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.

Anträge / Formulare

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Keine


zuklappenAnsprechpartner/in
Sigrid FinkenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-133
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