Inhaltsbereich

Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

Allgemeine Informationen

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

In der Gemeinde Ritterhude sind am Ostersamstag nur die öffentlichen Osterfeuer zugelassen. Die genauen Zeiten und Standorte entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder der aktuellen Mitteilung auf der Internetseite der Gemeinde Ritterhude. Dort wird auch veröffentlicht, zu welchen Zeiten dort Grünschnitt angeliefert werden darf.

Auskunft erteilt Ihnen auch gern das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Ines JanßenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung (Leitung)
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-657
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Kilian FettingStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-650
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
zurück