Die Gemeinde Ritterhude, die Niedersächsische Landesregierung und der Bundespräsident gratulieren zu besonderen Alters- und Ehejubiläen.
Bei den Altersjubiläen erfolgt die Gratulation der Gemeinde Ritterhude zum 90. und zum 95. Geburtstag sowie zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem weiteren Lebensjahr. Die Glückwünsche werden vom Bürgermeister oder einer Stellvertretung bei einem persönlichen Besuch überbracht, wenn das von den Jubilaren gewünscht ist.
Zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres gratuliert die Niedersächsische Landesregierung zusätzlich mit einer vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Urkunde.
Bei den Ehejubiläen gratuliert die Gemeinde Ritterhude
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum),
Auch hier übermittelt der Bürgermeister oder eine Stellvertretung die Glückwünsche bei einem persönlichen Besuch, sofern dies von den Jubilaren gewünscht ist.
Die Niedersächsiche Landesregierung gratuliert zu diesen Jubiläen mit Urkunden. Die Urkunden zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport unterzeichnet. Alle anderen Urkunden tragen die Unterschrift des Niedersächsischen Ministerpräsidenten.
Besondere Jubiläen ehrt auch der Bundespräsident durch seinen Glückwunsch. In- und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gratuliert er zur Vollendung des 100. und des 105. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag. Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., 70., 75. und 80. Hochzeitstages.

