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Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe

Allgemeine Informationen

Die Sonntage, die staatlich anerkannten Feiertage und die kirchlichen Feiertage werden nach Maßgabe des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes geschützt. Dieser Schutz gilt, soweit über seine Dauer nicht anderes bestimmt ist, von 0 bis 24 Uhr.

Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.

Die Gemeinden können Ausnahmen zulassen. Anträge stellen Sie bitte beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung Ihrer Gemeinde.


zuklappenAnsprechpartner/in
Ines JanßenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung (Leitung)
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-657
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Kilian FettingStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-650
Telefax: 04292 889-200
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