Inhaltsbereich

Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde stellt für Personen, die akut keine Unterkunft haben oder vom Verlust ihrer Unterkunft bedroht sind, Unterkünfte zur Verfügung. Die Nutzung die Unterkünfte ist nicht auf Dauer angelegt. Eine Nutzungsgebühr ist zu entrichten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Sie obdachlos geworden sind.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ortsrecht


zuklappenAnsprechpartner/in
Ines JanßenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung (Leitung)
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-657
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Kilian FettingStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-650
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
zurück