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Fundmeldung von archäologischen Überresten

Allgemeine Informationen

Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.

Verfahrensablauf

Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :4 Tage
    Die Anzeige muss spätestens vier Werktage nach Entdeckung des Fundes ausgebracht werden.
Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


zuklappenAnsprechpartner/in
Hannah SchröterStandort anzeigen
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-712
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Lasse RosenowStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-713
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege VCard
Scharnhorststr. 1
30175 Hannover
E-Mail:
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