Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Bitte bedenken Sie, dass nicht jedes freilaufende Tier ein Fundtier ist. Nur wenn das Tier unterernährt, verletzt oder offensichtlich krank ist, sollten Sie die Gemeinde informieren. Das Tier wird dann wenn möglich eingefangen und zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht. Bitte füttern Sie freilaufende Katzen nicht; durch die Fütterung werden weitere Katzen angelockt und damit die Problematik übertragbarer Krankheiten verschärft. Wenn Sie in Ritterhude ein Tier gefunden haben, müssen Sie mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Wenn Sie ein offensichtlich herrenloses Tier behalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
Die Gemeinde veröffentlicht den Fund eines Tieres, um dem Eigentümer des Tieres die Möglichkeit zu geben, das Tier zurück zu bekommen. Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird in die Vermittlung aufgenommen.
Wenn Sie ein Tier vermissen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an das Tierheim. Die Kontaktdaten finden Sie im nachstehenden Link.

