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Fundsachen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere

Auch Tiere gelten als Fundsache. Bitte bedenken Sie, dass nicht jedes freilaufende Tier ein Fundtier ist. Nur wenn das Tier unterernährt, verletzt oder offensichtlich krank ist, sollten Sie die Gemeinde informieren. Das Tier wird dann wenn möglich eingefangen und zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht. Bitte füttern Sie freilaufende Katzen nicht; durch die Fütterung werden weitere Katzen angelockt und damit die Problematik übertragbarer Krankheiten verschärft.  Wenn Sie in Ritterhude ein Tier gefunden haben, müssen Sie mit der Gemeinde  Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Wenn Sie ein offensichtlich herrenloses Tier behalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Die Gemeinde veröffentlicht den Fund eines Tieres, um dem Eigentümer des Tieres die Möglichkeit zu geben, das Tier zurück zu bekommen. Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird in die Vermittlung aufgenommen.

Wenn Sie ein Tier vermissen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an das Tierheim. Die Kontaktdaten finden Sie im nachstehenden Link.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Fundservice Deutschland: zuständige Stelle finden

Welche Gebühren fallen an?

Negativbescheinigungen von Fundsachen:
Für eine Bescheinigung, dass ein als Verlust geltend gemachter Gegenstand nicht als Fundsache abgegeben wurde, wird eine Gebühr in Höhe von 5 EUR erhoben.

Außerdem richten sich Gebühren und der Finderlohn nach dem Wert der jeweiligen Fundsache.

Berechnung der Höhe des Finderlohns:
Die Höhe des Finderlohns berechnet sich wie folgt: Fundsache hat einen Wert bis 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 5 % des Wertes. Fundsache hat einen Wert über 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 25 Euro (5 % von 500 Euro) plus 3 % von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert.

 

Zahlungsarten
  • SEPA-Lastschrift
  • Paypal
  • giropay
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundgegenstände werden 6 Monate hier in der Gemeide aufbewahrt und gehen danach entweder ins Eigentum der Finderin oder des Finders oder der Gemeinde über.

Rechtsbehelf

nicht eingetragen

Anträge / Formulare

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Nadine EggersStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-135
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Karsten OhlmannStandort anzeigen
Organisationseinheiten
Sachgebiet 13 - IT-Service
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-137
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
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