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Geburtenregister

Welche Gebühren fallen an?

Die Anzeige einer Geburt ist gebührenfrei. Die erste Geburtsurkunde sowie eine Abschrift aus dem Geburtenregister kostet 15,00 €, jede weitere 7,50 €.

Zahlungsarten
  • SEPA-Lastschrift
  • Paypal
  • giropay
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
Sigrid FinkenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-133
E-Mail:
Christina LüersStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-134
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
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