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Gefahrenabwehr

Allgemeine Informationen

Aufgabe der Ordnungsbehörden ist, die Allgemeinheit und einzelne Personen vor drohenden Gefahren oder bereits eingetretenen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu schützen. Damit umfasst der Aufgabenbereich der Ordnungsbehörden eine Vielzahl von Lebensbereichen, wie z.B. die Gewerbeausübung, die Bekämpfung von Lärm, die Vermeidung von Obdachlosigkeit oder die Überwachung der Straßennutzung. Auch die Haltung gefährlicher Tiere sowie öffentliche Veranstaltungen zählen zum Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörde.


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Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung (Leitung)
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-657
Telefax: 04292 889-200
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Kilian FettingStandort anzeigen
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