Inhaltsbereich

Gewerbeanmeldung

Allgemeine Informationen

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • einen Betrieb neu errichten,
  • eine Zweigniederlassung neu errichten,
  • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
  • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermögens
  • Sozial unwerte Tätigkeiten, z.B: Hellsehen

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister auszug
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde,
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Beim Gewerbeamt der Gemeinde Ritterhude sind 35,00 € festgesetzt. Bei Nutzung der Online-Gewerbeanmeldung reduziert sich die Gebühr auf 32,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

Anträge / Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

Ihre Gewerbean-, ab- oder -ummeldung können Sie auch im Internet vornehmen. Egal ob Sie einen neuen Betrieb anmelden, eine Veränderung mitteilen oder einen Betrieb abmelden wollen; über das Programm "Migewa-Online" haben Sie die Möglichkeit, dies nun auch von zu Hause an Ihrem Computer  zu erledigen.

Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, die An-, Ab- oder Ummeldung persönlich im Rathaus vorzunehmen. Ebenso stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für eine Beratung zu den genannten Dienstzeiten gern zur Verfügung.

Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist ebenfalls zeitgleich vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden.

Wenn Sie Ihr Gewerbe auf unserer Homepage im Branchenbuch präsentieren wollen, füllen Sie bitte das Formular „Einwilligung Veröffentlichung der Gewerbedaten im Branchenbuch“ aus und schicken dies an:

Gemeinde Ritterhude
Gewerbeamt
Riesstraße 40
27721 Ritterhude

oder per Mail an info@ritterhude.de


zuklappenAnsprechpartner/in
Nadine EggersStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-646
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Karsten OhlmannStandort anzeigen
Organisationseinheiten
Sachgebiet 13 - IT-Service
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-649
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
zurück