Jeder Anlieger hat Anspruch auf eine Zufahrt. Eine zweite Zufahrt kann nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Die Herstellungskosten einer Grundstückszufahrt gehen zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Jeder Anlieger hat Anspruch auf eine Zufahrt. Eine zweite Zufahrt kann nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Die Herstellungskosten einer Grundstückszufahrt gehen zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Für die Bearbeitung ist dem ausgefüllten Antragsformular eine Flurstückskarte mit der Markierung der Lage der beantragten Grundstückszufahrt beizufügen.
Die Genehmigungsgebühr beträgt 45,00 €.
Bei Versagung der Erlaubnis können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Detaillierte Informationen, bei welchem Verwaltungsgericht Sie Klage einlegen, können Sie dem Bescheid über die abgelehnte Zufahrt entnehmen.
Ansprechpartner/in| Michael Hopp | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 24 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-161 E-Mail: strassenverwaltung@ritterhude.de | |
| Stefan Berndt | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 21 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-189 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: strassenverwaltung@ritterhude.de | |
Externe Behörden| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGöttinger Chaussee 76 A 30453 Hannover Telefon: 0511 303401 Telefax: 0511 30342099 E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.deHomepage: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |