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Herstellung oder bauliche Veränderung einer Grundstückszufahrt

Allgemeine Informationen

Jeder Anlieger hat Anspruch auf eine Zufahrt. Eine zweite Zufahrt kann nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.

Die Herstellungskosten einer Grundstückszufahrt gehen zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bearbeitung ist dem ausgefüllten Antragsformular eine Flurstückskarte mit der Markierung der Lage der beantragten Grundstückszufahrt beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigungsgebühr beträgt 45,00 €.

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Erlaubnis können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Detaillierte Informationen, bei welchem Verwaltungsgericht Sie Klage einlegen, können Sie dem Bescheid über die abgelehnte Zufahrt entnehmen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Michael HoppStandort anzeigen
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Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
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27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-161
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Stefan BerndtStandort anzeigen
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