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Hilfen bei Gewalt gegen Frauen

Allgemeine Informationen

Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines speziellen Beratungsangebotes, das von Beratungsstellen für vergewaltigte und von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen, von Anlauf- und Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen und von Frauennotrufen bereitgestellt wird. Das Beratungsspektrum reicht von akuter Krisenintervention über die Einzelberatung bis zu längerfristigen Gruppenberatungen. Die Angebote sind kostenlos, die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines speziellen Beratungsangebotes, das von Beratungsstellen für vergewaltigte und von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen, von Anlauf- und Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen und von Frauennotrufen bereitgestellt wird. Das Beratungsspektrum reicht von akuter Krisenintervention über die Einzelberatung bis zu längerfristigen Gruppenberatungen. Die Angebote umfassen im Akutfall auch die Aufnahme in einer Schutzwohnung. Sie sind kostenlos, die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Beratungsstellen. Beratungsstellen in Ihrer Region können Sie über die Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung finden.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Der Landkreis Osterholz betreibt ein eigenes Gewaltschutzzentrum für Frauen und Kinder - Kontaktdaten siehe unten.
Sprechzeiten: Mo-Fr 09.00 bis 11.00 Uhr und Di 16.00 bis 18.00 Uhr.

In akuten Notfällen scheuen Sie nicht, die Polizei über den Notruf 110 zu informieren, um Hilfe zu erhalten.
Bei dringenden Beratungsbedarfen steht die Notrufnummer 04791 965813 zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Umfangreiche Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.


zuklappenAnsprechpartner/in
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