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Landschafts- und Grünordnungspläne

Allgemeine Informationen

Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der "Leitfaden Landschaftsplan". Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.

Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.

Leitfaden Landschaftsplan

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

zuklappenAnsprechpartner/in
Hannes TöbbenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 23 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-165
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Ihsan ÖzariStandort anzeigen
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Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 23 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-156
Telefax: 04292 889-200
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