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Nachbarschaftsangelegenheiten

Allgemeine Informationen

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.

Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.

Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

Alle Fragestellungen, die nicht mit einer baulichen Anlage zusammenhängen, sind im Nachbarschaftsrecht geregelt. Für dieses private Nachbarrecht sind die Bauaufsichtsbehörden nicht zuständig (siehe Verweis auf "Nachbarrecht").

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

 

Ausschließlich für Nachbarrechtsfragen, die sich auf bauliche Anlagen wie zum Beispiel Häuser oder Gartenhäuser/Schuppen beziehen, ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ansprechpartnerin.

Für privatrechtliche Nachbarschaftsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an den Schiedsmann der Gemeinde Ritterhude:

Schiedsmann: Bernard Lange, Telefon 04292 - 2438

Stellvertretender Schiedsmann: Klaus Kühl, Telefon 0421 - 6368008

E-Mail: schiedsamt@ritterhude.info

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.

Broschüre: "Tipps für Nachbarn"


Ansprechpartner/in
Gemeinde Ritterhude
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 8890
E-Mail: Homepage: htt­ps://rit­ter­hu­de.­de/
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