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Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Örtliches Bürgeramt

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen 
    (Das Ausstellungsdatum sollte zwei Jahre nicht überschreiten)

    Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich!
    Im Einwohnermeldeamt durch ein Aufnahmesystem oder bei Fotodienstleister.



  • wenn vorhanden der aktuelle Personalausweis

  • letzte ausgestellte Personenstandsurkunde
    (Geburtsurkunde nur beim Familienstand "ledig". Bei allen anderen Familienständen wird die letzte Heiratsurkunde gefordert)

  • Bei Personen unter 16 Jahre ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich (siehe Formular). Ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein!
Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 27,60
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.

Die Aufnahme der Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr ist seit dem 1. August 2021 verpflichtend. 


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