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Regen- / Niederschlagswasser

Allgemeine Informationen

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende Wasser.

Niederschlagswasser soll grundsätzlich auf den Grundstücken schadlos beseitigt oder genutzt werden, es besteht kein Anschlussrecht zur Einleitung von Niederschlagswasser in die zentrale öffentliche Abwasseranlage für Niederschlagswasser.

Die Gemeinde Ritterhude kann die Anschluss- und Benutzungspflicht eines Grundstücks an die zentrale Abwasseranlage für Niederschlagswasser allerdings anordnen, um eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu vermeiden.

Davon ist insbesondere auszugehen, wenn eine einwandfreie Beseitigung des Niederschlagswasser auf dem Grundstück nicht ständig gewährleistet ist, oder das  auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser erheblich verunreinigt und durch die Versickerung Untergrundverunreinigungen zu erwarten sind.

Ist eine Beseitigung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken nicht möglich (z. B. keine Versickerung möglich), so haben die Grundstückseigentümer dies gegebenenfalls nachzuweisen.

Der Anschluss an die zentrale Abwasseranlage für Niederschlagswasser ist zu beantragen.

Von der Zahlung einer Niederschlagswassergebühr  sind alle Grundstückseigentümer betroffen, deren Niederschlagswasser vom Grundstück direkt oder indirekt einem Regenwasserkanal zugeführt wird. Somit bleiben in der Regel alle Grundstückseigentümer, die ihr Niederschlagswasser auf dem Grundstück vollständig versickern bzw. im Haushalt als Brauchwasser nutzen (z.B. Toilettenspülung) oder direkt in einen öffentlichen Straßenseitengraben (Gewässer) einleiten, von der Zahlung einer Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserkanalisation befreit. Für alle übrigen versiegelten Grundstücksflächen, von denen das Niederschlagswasser tatsächlich direkt oder indirekt in die zentrale Kanalisation eingeleitet wird, wird eine Benutzungsgebühr erhoben.

Neben den Benutzungsgebühren ist im Falle eines Anschlusses an die zentrale Niederschlagswasserkanalisation ein einmaliger so genannter Anschlussbeitrag (Kanalbaubeitrag für Niederschlagswasser) zu zahlen. Dieser Anschlussbeitrag beinhaltet die Kosten für den Hauptkanal in der Straße und für die Rohrleitung vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze. Die Berechnung des einmaligen Abwasserbeitrages richtet sich nach der gültigen Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ritterhude.

Welche Gebühren fallen an?

Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt zur Zeit 0,35 €/m².


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