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Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche

Allgemeine Informationen

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (35 x 45 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • eine Personenstandsurkunde (Geburts- und bei verheirateten Personen auch die Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Welche Gebühren fallen an?
  • :101,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 70,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
  • :68,50 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren bei Beantragung bei örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 37,50 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
  • :171,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 140,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
  • :106,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Grundgebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 75,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
  • :6,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
  • :70,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 70,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
  • :96,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 96,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 52,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung im Ausland.

Reisepass im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR

Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:

  • plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung.
  • plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
  • :10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Im Falle eines Passverlustes auf einer Reise müssen Sie sich sofort bei der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung melden. Diese kann Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Einzelfall kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Rückkehr nach Deutschland mit dem Reiseausweis zur Rückkehr nicht möglich ist, weil dessen höchstzulässige Gültigkeitsdauer nicht ausreicht oder er von einem durchreisenden Staat nicht als Reisedokument anerkannt wird. Gleiches gilt, wenn eine Weiterreise in andere Länder geplant ist und Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung im Expressverfahren nicht abwarten können.


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Organisationseinheit
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