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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

Allgemeine Informationen

Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Nadine EggersStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-135
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Karsten OhlmannStandort anzeigen
Organisationseinheiten
Sachgebiet 13 - IT-Service
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-137
Telefax: 04292 889-200
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