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Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Allgemeine Informationen

In der Gemeinde Ritterhude existiert seit dem Jahre 1990 ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet mit dem Titel „Alt-Ritterhude Ortskern". Diese städtebauliche Sanierungsmaßnahme hat sich zum Ziel gesetzt, die Funktionsschwäche des Ortskerns zu beheben sowie ein harmonisches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu erreichen. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk der Sicherung und Wiederherstellung der Versorgungsfunktion des Ortskerns, insbesondere im Bereich Einzelhandel.

Darüber hinaus sind auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet wünschenswert, die von der Gemeinde Ritterhude bei Voraussetzung der Fördertatbestände gegebenenfalls bezuschusst werden können.

Beim Ortsplaner oder beim Bauamtsleiter der Gemeinde erhalten Sie Auskünfte und Beratungen sowie Informationen zu etwaig notwendigen Sanierungsgenehmigungen.

Rechtsgrundlage

§ 136 ff. Baugesetzbuch


zuklappenAnsprechpartner/in
Hannah SchröterStandort anzeigen
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-712
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Lasse RosenowStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
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Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
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