Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Inhaltsbereich
Sterbeurkunde
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
- :20,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde - :10,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Zahlungsarten
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
- giropay
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Sigrid Finken | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-133 E-Mail: standesamt@ritterhude.de | |
| Christina Lüers | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-134 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: standesamt@ritterhude.de | |
