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Sterbeurkunde

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?
  • :20,00 EUR
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • :10,00 EUR
    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Zahlungsarten
  • SEPA-Lastschrift
  • Paypal
  • giropay
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Sigrid FinkenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-133
E-Mail:
Christina LüersStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-134
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
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