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Straßenreinigung

Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Inga JohnstonStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 18 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-164
Telefax: 04292 889-200
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