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Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

In der Gemeinde Ritterhude wird jedoch kein Markt als öffentliche Einrichtung betrieben.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Sigrid FinkenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-133
Telefax: 04292 889-200
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