Inhaltsbereich

Verkehrsberuhigte Zonen

Allgemeine Informationen

Zahlreiche innerörtliche Straßen sind als Tempo 30-Zonen und/oder verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen.

In verkehrsberuhigten Straßen - "Spielstraßen" - darf lediglich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In den Tempo-30-Zonen ist an Einmündungen das von rechts kommende Fahrzeug vorfahrtberechtigt. Eine Wiederholung der geschwindigkeitsbeschränkenden Beschilderung ist in Tempo-30-Zonen nicht zulässig.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Sigrid FinkenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-133
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
zurück