Zahlreiche innerörtliche Straßen sind als Tempo 30-Zonen und/oder verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen.
In verkehrsberuhigten Straßen - "Spielstraßen" - darf lediglich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In den Tempo-30-Zonen ist an Einmündungen das von rechts kommende Fahrzeug vorfahrtberechtigt. Eine Wiederholung der geschwindigkeitsbeschränkenden Beschilderung ist in Tempo-30-Zonen nicht zulässig.

