Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
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Ansprechpartner/in| Ines Janßen | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung (Leitung) Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-657 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: ordnungswesen@ritterhude.de | |
| Kilian Fetting | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 4 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-650 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: ordnungswesen@ritterhude.de | |