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Wahlen

Allgemeine Informationen

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Informationen rund um Wahlen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Möglichkeit, das Wahlrecht ausüben zu können gelten bestimmte Altersstufen und Fristen, wie lange Sie schon in der Gemeinde Ritterhude leben.

Sprechen sie gerne unten stehende Ansprechpersonen an, um mehr zu Ihrem persönlichen Wahlrecht zu erfahren.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Sigrid FinkenStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-133
E-Mail:
Christina LüersStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 2 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-134
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
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