Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Inhaltsbereich
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Nadine Eggers | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-135 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: meldewesen@ritterhude.de | |
| Karsten Ohlmann | |
| Organisationseinheiten Sachgebiet 13 - IT-Service Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-137 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: meldewesen@ritterhude.de | |
