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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

Allgemeine Informationen

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Nadine EggersStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-135
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Karsten OhlmannStandort anzeigen
Organisationseinheiten
Sachgebiet 13 - IT-Service
Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-137
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
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