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Bauvoranfrage

Allgemeine Informationen

Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Für eine Bauvoranfrage sind nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig, so dass die Bearbeitungsgebühr geringer ist als bei einem Bauantrag. Der Bauherr erhält frühzeitig die Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Ein Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich vom Bauantrag abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Bauberatung, Bauantrag, Baugenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Für Bauvoranfragen wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt beim Landkreis Osterholz.

Die Bauvoranfrage kann nicht über die Gemeinde Ritterhude eingereicht werden!

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist ausschließlich digital beim Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz einzureichen. Er sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten. 


zuklappenAnsprechpartner/in
Hannah SchröterStandort anzeigen
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-712
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
Lasse RosenowStandort anzeigen
Organisationseinheit
Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG
Riesstraße 40
27721 Ritterhude
Telefon: 04292 889-713
Telefax: 04292 889-200
E-Mail:
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