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Bauberatung, Bauantrag, Baugenehmigung
Bauantrag und Baugenehmigung
Alle Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Ritterhude bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Osterholz. Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z. B. genehmigungsfrei (verfahrensfrei) oder aber anzeigepflichtig sein.
Auch wenn Baumaßnahmen verfahrensfrei oder anzeigepflichtig sind, müssen selbstverständlich dennoch die Anforderungen des öffentlichen Baurechts eingehalten werden. Genehmigungsvorbehalte in anderen Vorschriften wie z. B. Denkmalschutz oder im städtebaulichen Planungsrecht bleiben unberührt.
Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.
Viele wichtige Informationen zum Thema Bauen sind auf der Internetseite des Landkreises Osterholz zusammengestellt.
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Für eine Bauvoranfrage sind nicht alle Unterlagen erforderlich, die für eine Baugenehmigung notwendig wären, sodass die Bearbeitungsgebühr geringer ist als bei einem Bauantrag. Der Bauherr erhält frühzeitig die Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Ein Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich vom Bauantrag abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Abbruchanzeige
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang zu § 60 Abs. 1 NBauO genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich.
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden . Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt. Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss. Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.
Alle Anträge können ausschließlich beim Bauamt des Landkreises Osterholz digital gestellt werden.
Nachbarrecht
Eine Beratung zum privaten Baurecht (z. B. Nds. Nachbarrechtsgesetz) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, d. h. den Rechtsanwälten vorbehalten. Ggf. kann sich eine Schiedsperson schlichtend einschalten.
Ansprechpartner/in
| Lasse Rosenow | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-713 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: ortsplanung@ritterhude.de | |
| Hannah Schröter | |
| Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-712 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: h.schroeter@ritterhude.deE-Mail: ortsplanung@ritterhude.de | |
| Michael Keßler | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt (Leitung) Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 19 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-163 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: ortsplanung@ritterhude.deE-Mail: m.kessler@ritterhude.de | |
Externe Behörde
| Bauordnungsamt - Landkreis Osterholz | |
| Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3100 Telefax: 04791 930-3199 E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags 08:00 - 18:00 Uhr Mittwochs 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr |
