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Bebauungspläne
Was ist ein Bebauungsplan (B-Plan)?
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, in dem die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete, Straßen-, Grün-, Ausgleichsflächen usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Bauweise, Herstellung von Grünbereichen usw.) festgesetzt werden können. Der B-Plan hat Rechtscharakter; er ist für jedermann verbindlich.
Was bedeutet frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfes informiert und aufgerufen ihre Anregungen zur Planung einzubringen. Die Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung als Material zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär als Hinweise, Vorschläge und Denkanstöße an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen. Die formelle Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) basiert auf dem Entwurf und wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt (siehe "formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegung").
Was bedeutet formelle Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)?
Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Nach der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB ) ist die öffentliche Auslegung von Plänen (i.d.R. ein Monat) während des Planungsprozesses das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie basiert auf dem Entwurf und wird auch als formelle Beteiligung bezeichnet. Die Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung als Material zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär als Hinweise, Vorschläge und Denkanstöße an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen.
Eine grafische Übersicht aller Bebauungspläne der Gemeinde Ritterhude finden Sie im Geoportal des Landkreises Osterholz.
Nutzen Sie entweder unser Online- Formular, schreiben Sie uns oder suchen Sie uns vor Ort auf, um Ihre Anregungen anzubringen.
Rechtswirksame Bebauungspläne
sowie Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB und Außenbereichssatzungen § 35 BauGB
- HINWEIS: Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Falls der von Ihnen gesuchte Bebauungsplan hier nicht bereit steht, nutzten Sie bitte das Geoportal des Landkreises Osterholz. Dort ist auch eine adressbasierte Suche möglich.
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Ansprechpartner/in
| Hannah Schröter | |
| Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-712 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: h.schroeter@ritterhude.deE-Mail: ortsplanung@ritterhude.de | |
| Lasse Rosenow | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-713 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: ortsplanung@ritterhude.de | |
| Michael Keßler | |
| Organisationseinheit Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt (Leitung) Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 19 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-163 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: ortsplanung@ritterhude.deE-Mail: m.kessler@ritterhude.de | |
